Konform Tagebuch

Urheberrecht und KI: Was Mitarbeiter bei der Bildgestaltung beachten müssen

Tobias hält mir den Ausdruck praktisch unter die Nase, das Getriebeteil auf dem Bild glänzt so metallisch, dass ich reflexartig danach greifen will. Er hat den ganzen Nachmittag am Prompt gefeilt, sagt er, und jetzt gehört das Bild eben ihm — beziehungsweise uns, der Firma. Genau an diesem Satz hänge ich seit Tagen, denn es ist der Irrtum, dem ich in unserem Zulieferbetrieb beim Thema KI-Urheberrecht am häufigsten begegne: Wer ein Bild generiert und ordentlich als KI-Inhalt kennzeichnet, glaubt automatisch auf der sicheren Seite zu sein. Bei der Bildgestaltung mit KI stimmt das leider nicht — und das ist der Denkfehler, der uns fast ins Cover unserer neuen Broschüre gerutscht wäre.

Dabei hätte ich es selbst fast genauso falsch verstanden. Als ich vor einiger Zeit zum ersten Mal in unserer HR-Compliance-Runde über KI-generierte Bilder gesprochen habe, hab ich Kennzeichnung und Urheberrecht in einen Topf geworfen, so als wäre das eine automatisch die Voraussetzung für das andere. Erst als ich die beiden Fragen sauber getrennt habe, wurde mir klar, wie viel Ärger uns das noch ersparen könnte, gerade weil KMU-Digitalisierung bei uns oft heißt: schnell ausprobieren, spät dokumentieren.

Der Irrtum beim KI-Urheberrecht, der sich hartnäckig hält

Der Denkfehler klingt einleuchtend: Ich hab den Prompt geschrieben, also ist das Bild von mir. Nach deutschem Recht reicht das in der Regel aber nicht. Das Urheberrecht schützt grundsätzlich nur, was ein Mensch tatsächlich selbst gestaltet hat — ein paar Stichworte in ein Eingabefeld zu tippen, reicht dafür meistens nicht aus. Wenn die Maschine den wesentlichen Teil der Gestaltung übernimmt, gibt es im schlimmsten Fall gar keinen Urheber, und was niemandem gehört, kann theoretisch auch der Wettbewerb einfach verwenden.

So weit war ich mit dieser Erklärung bei der Geschäftsführung übrigens schon mal gescheitert. Ich hatte den vollständigen Verordnungstext ausgedruckt mitgebracht und Absatz für Absatz vorgelesen — nach knapp zehn Minuten war der Termin beendet, und ich hatte niemanden überzeugt, nur genervt. Diesmal hab ich es anders versucht: kein Gesetzestext, sondern das Bild vom Getriebeteil selbst als Beispiel, dazu die einfache Frage, was passiert, wenn ein Konkurrent es einfach kopiert. Das kam an.

Was uns tatsächlich näher an eine gesicherte Position bringt, ist am Ende immer derselbe Punkt: Ein Mensch muss wirklich mitgestaltet haben, nicht nur zugeschaut. Wer das generierte Bild nimmt und spürbar weiterbearbeitet, eigene Elemente einbaut oder es als Ausgangspunkt für eine eigene Version nutzt, kommt der Sache näher als jemand, der nur auf den Knopf drückt. Diesen Human-in-the-Loop-Gedanken hab ich zuerst beim Thema Menschliche Aufsicht bei KI-Systemen im HR-Alltag rechtssicher umsetzen kennengelernt, und er passt hier fast eins zu eins.

Unterlagen für die interne KI-Führerschein-Schulung zur rechtssicheren Bildgestaltung mit KI

Labels reichen nicht für rechtssichere Bildgestaltung mit KI

Der AI Act verlangt von uns, KI-generierte Inhalte offenzulegen, damit niemand getäuscht wird, der unser Material sieht. Das ist eine Transparenzpflicht, keine Eigentumsfrage. Beide Themen laufen bei uns intern trotzdem ständig durcheinander, weil sie sich im Alltag wie dasselbe Thema anfühlen.

An der Rheinuferpromenade, wo ich mit Oliver Franke gelegentlich über genau solche Fragen rede, hat er dafür ein Bild, das mir hängen geblieben ist. Oliver berät freiberuflich zu KI-Compliance und erklärt fast alles über Analogien aus dem Straßenverkehr: Der Blinker zeigt den anderen, was du vorhast, sagt er, er gibt dir aber noch lange keine Vorfahrt. Genauso ist es mit dem Label „KI-generiert" — es informiert, es schützt aber nichts.

Bei KI-Bildern treffen Kennzeichnung und Urheberrecht also aufeinander, und genau da liegt die Falle: gekennzeichnet heißt nicht automatisch rechtssicher verwendbar. Wie sich diese Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte im Unternehmen laut AI Act verstehen und im Alltag anwenden lässt, ist noch mal ein eigenes Kapitel — für unsere Urheberrechtsfrage allein bringt sie uns aber keinen einzigen Schritt weiter.

Zertifikat aus dem KI-Führerschein als Nachweis für HR-Compliance im Betrieb

Wie wir das im KI-Führerschein regeln

Im KI-Führerschein, den wir mittlerweile für alle eingeführt haben, liegt der Fokus im Modul zur Bildgestaltung ganz bewusst auf den Risiken, nicht auf den Effekten. Manche fragen sich, ob sich so ein KI-Zertifikat für Mitarbeiter in der Verwaltung wirklich lohnt — für die Dokumentation gegenüber der Geschäftsführung war es das für uns allemal.

Bevor bei uns ein KI-Bild überhaupt für Marketing oder eine Sicherheitsunterweisung freigegeben wird, frage ich inzwischen dreierlei ab: Wurde es sichtbar von einer Person nachbearbeitet, trägt es die KI-Kennzeichnung, und steht dokumentiert, wer es geprüft hat? Nur wenn alle drei Punkte stimmen, geht es bei uns raus.

Neulich in der Kantine hat mich Frau Krüger zwischen Tür und Angel nach unserer KI-Richtlinie gefragt, ganz beiläufig, so wie man nach dem Wetter fragt. Ich konnte antworten, ohne ins Stocken zu geraten, ohne im Kopf erst nach den richtigen Begriffen zu suchen — was mir noch vor einiger Zeit nicht gelungen wäre. Kein großer Moment, eher ein kleines Zeichen, dass sich das Thema bei uns langsam normalisiert, auch ohne dass ich dafür ein Datum nennen könnte.

HR-Compliance ist mehr als eine Urheberrechts-Frage

Christian Weber, der als Betriebsratsvorsitzender in einem Lebensmittelbetrieb im Ruhrgebiet meine Einträge liest und mir öfter höflich widerspricht, hat mich genau dazu was gefragt: Wer haftet eigentlich, wenn eine einzelne Kollegin ein KI-Bild generiert und es ungeprüft rausgeht — sie persönlich oder die Firma? Er denkt solche Fragen konsequent von der Belegschaft her, und zu Recht: Meine Antwort war, dass genau deshalb die Freigabe nie bei einer Einzelperson liegen darf, sondern dokumentiert werden muss, wer ein Bild geprüft und freigegeben hat. Ohne die Mitbestimmung des Betriebsrats bei solchen internen KI-Regeln wäre das bei uns vermutlich nie so klar geworden.

Urheberrecht ist damit nur ein Baustein von vielen, die bei uns gerade zusammenlaufen. Welche Risikoklasse ein System überhaupt hat, ist eine eigene Prüfung für sich, genauso wie die Frage, warum Schulungen laut AI Act für bestimmte Rollen überhaupt Pflicht sind. Parallel dazu versuchen wir herauszufinden, welche Tools eigentlich schon heimlich im Einsatz sind, bevor wir über verbotene Anwendungen sprechen können, und ob wir als Betrieb eher Anbieter oder Betreiber eines Systems sind, entscheidet am Ende, wer für was geradestehen muss. Dazu kommen die Daten-Governance im Hintergrund, die Dokumentationspflichten für jedes einzelne Projekt und die Sorge vor algorithmischer Diskriminierung, sobald KI in Richtung Personalentscheidungen rutscht — jedes dieser Themen würde diesen Eintrag alleine schon füllen.

Wenn drüben die Tür zur Fertigung aufgeht, zieht kurz dieser typische Hauch von Maschinenöl bis zu meinem Platz rüber, und ich weiß wieder ziemlich genau, wofür das Ganze eigentlich gut sein soll — nicht für eine juristische Glanzleistung, sondern dafür, dass niemand bei uns mehr denkt, ein gekennzeichnetes Bild sei automatisch ein sicheres Bild. Kennzeichnung sagt, was etwas ist. Urheberrecht sagt, wem es gehört. Und nur ein Mensch, der wirklich mitgestaltet hat, sorgt dafür, dass am Ende beides zusammenpasst.

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